Kollektiv-Unfallversicherung mit Flugrisiko
Der Versicherungsschutz ist gültig für alle Mitglieder der Flugsektionen Motor- und Segelflug (eingeschlossen die Flugzeuge "Ultraleichte"), Fallschirmspringen, Hängegleiten, Paragleiten und Ballonfahrt, für alle Unfälle einschließlich der Flugunfälle bei Ausübung des Flugsportes oder in der privaten allgemeinen Luftfahrt, sowie bei der Tätigkeit als Fluglehrer im Rahmen des Österreichischen Aero-Clubs oder eines Vereines, nicht aber für Unfälle bei einer beruflichen Tätigkeit in der Luftfahrt.
Neu angemeldete Mitglieder haben ab dem Tag der Anmeldung (Poststempel) Versicherungsschutz, wenn der Mitgliedsbeitrag innerhalb Monatsfrist einbezahlt wird.
Mitglieder, welche im Vorjahr den ÖAeC-Mitgliedsbeitrag bezahlt haben, haben im Folgejahr Versicherungsschutz, wenn der Beitrag des Folgejahres vor dem 31. März einbezahlt wird.
Die Versicherung erstreckt sich auf berufliche und außerberufliche Unfälle.
Zusätzlich sind in die Versicherung die Unfälle bei Tätigkeiten im Österr. Aero-Club mit den Risken Motor- und Segelflug (eingeschlossen die Flugzeuge "Ultraleichte"), Fallschirmspringen, Hänge- und Paragleiten und Ballonfahren eingeschlossen.
Geltungsbereich: Ganze Erde
Leistungen der Versicherung: Todesfall: € 3.634,-- an unterhaltsberechtigte Hinterbliebene bzw. an die gesetzlichen Erben.
Bei Invalidität € 8.721,--
bei Teilinvalidität entsprechend weniger.
Taggeld: € 2,55 vom 15. - 365. Tag des durch den Unfall bedingten Krankenstandes.
Seit 1985 werden bei Doppelmitgliedschaft (Mitgliedschaft beim ÖAeC über 2 Vereine) im Schadensfall von der Versicherung auch die doppelten Leistungen erbracht.