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Zusammenfassung der österr. Rechtsvorschriften:

ZLPV 2006(Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006):
In Hinkunft ist weder ein Flugschülerausweis noch ein fliegerärztliches Gutachten für die Ausbildung und die Scheinausstellung (Grundberechtigung) erforderlich. Sie werden durch eine schriftliche Erklärung ersetzt, wonach der Sprungschüler die in § 5 ZLPV festgelegten Anforderungen an die geistige und körperliche Tauglichkeit erfüllt.
Demzufolge wirst du bei der Anmeldung von uns gebeten dieses Formular auszufüllen:
Tauglichkeitserklärung

Falls du dennoch Zweifel an deiner Sprungtauglichkeit haben solltest, so empfehlen wir dir folgende fallschirmspringende Ärztin in Wien :
Dr. Cordula Hutter
Meiselstr. 77
A 1140 Wien
(01)9852166

weitere Fliegerärzte findest Du unter folgendem Link.:
http://www.aeroclub.at/aerzte.php

Bei Ausbildungsbeginn
wirst Du Mitglied im Fallschirmspringerverein Passenger Skydive Team , sowie im Österr. AeroClub(ÖAeC)
Über den ÖAeC bist Du auch unfallversichert.

In der Ausbildung
wirst Du insgesamt 28 Fallschirmsprünge
im Rahmen des Ausbildungsunternehmens absolvieren.
Mit Ablegung einer praktischen und theoretischen Prüfung schliesst der Kurs dann ab.










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Fallschirmspringerschein:

Mit dem Nachweis, dass die praktische und theoretische Prüfung bestanden wurde, kann der Antrag auf Scheinausstellung an den Österr.Aeroclub geschickt werden (schneller geht´s wenn man persönlich in die Blattgasse fährt).

Du musst dann nur noch mit bar zu entrichtenden Gebühren bei der Scheinabholung, bzw. mit Zahlschein bei Scheinzusendung, rechnen.








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